Flughafentransfer Airportshuttle

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Zustandekommen des Vertrages Die Reiseleistung kommt auf schriftliche, mündliche oder fernmündliche Anmeldung des Kunden verbindlich durch schriftliche oder fernmündliche Bestätigung durch das Reisebüro oder die Buchungsstelle des Kunden zustande. Der Kunde ist an seine Anmeldung 10 Tage ab Eingang der schriftlichen Anmeldung bzw. Abgabe der mündlichen bzw. fernmündlichen Anmeldungserklärung gebunden. Nimmt die Fa. AIRPORTEXPRESS KVM BACH KAISERSLAUTERN (im Folgenden "AIRPORTEXPRESS KAISERSLAUTERN" genannt) das Angebot des Kunden auf Abschluß des Vertrages nicht innerhalb dieser Frist an, ist der Kunde nicht mehr an seine Anmeldung gebunden. Nimmt die Fa. AIRPORTEXPRESS KAISERSLAUTERN das Angebot nur in abweichender Form an, so ist diese Annahme nach § 150 II BGB als neues Angebot zu bewerten. An dieses Angebot ist die Fa. AIRPORTEXPRESS KAISERSLAUTERN zehn Tage ab Zugang beim Kunden gebunden. Der Kunde kann das Neuangebot der Fa. AIRPORTEXPRESS KAISERSLAUTERN innerhalb von zehn Tagen annehmen. Maßgebend ist der Eingang der Annahmeerklärung in schriftlicher oder mündlicher Form beim Reisebüro oder bei der Buchungsstelle.

§ 2 Inhalt des Vertrages Die Reiseleistung ergibt sich aus der Beschreibung im Auftrag. Die Fa. AIRPORTEXPRESS KAISERSLAUTERN muß sich jedoch Leistungsänderungen, soweit sie nicht den Kern der Leistung berühren, vorbehalten. Nachträgliche Änderungen des Leistungspreises sind jedoch ausgeschlossen. Inhalt der Leistungen sind die Zusatzbestimmungen für die Durchführung von Abholungen und Rückfahrten im Auftrag des Kunden. (Alle Preise inkl. gesetzlicher MwSt.)
2.1 Die Fa. AIRPORTEXPRESS KAISERSLAUTERN verpflichtet sich, auch bei Verspätungen der ankommenden Flüge ein Fahrzeug bereitzustellen. Allerdings können Wartezeiten bis zu 1 Stunde ab Eintreffen am Meeting-Point nicht ausgeschlossen werden. Ansonsten sind die in der Buchungsunterlage angegebenen Ankunftszeiten für uns verbindlich. Die Fahrgäste sind dazu verpflichtet, Umbuchungen, die nach Auftragserteilung stattfinden, schriftlich oder fernmündlich anzuzeigen. Bei Nichtanzeigen erlischt die Pflicht zur Beförderung.
2.2 Ausnahmesituationen wie Fluglotsenstreik oder extrem schlechte Witterungsverhältnisse sind auch von der Fa. AIRPORTEXPRESS KAISERSLAUTERN nur in begrenztem Maße aufzufangen, so daß auch längere Wartezeiten vom Kunden zu akzeptieren sind.

§ 3 Preis Der im Auftrag angegebene Preis ist bei Antritt der ersten im Auftrag angegebenen Fahrt zu entrichten.

§ 4 Rücktritt Beiden Vertragsparteien steht ein Rücktrittsrecht gemäß den gesetzlichen Vorschriften zu. Liegt die Rücktrittserklärung des Kunden bei der Fa. AIRPORTEXPRESS KAISERSLAUTERN spätestens bis 18:00 Uhr am Tag vor Antritt der Fahrt vor, werden Stornierungsgebühren nicht erhoben. Rücktrittserklärungen, die später bei der Fa. AIRPORTEXPRESS KAISERSLAUTERN eingehen, lösen eine Stornierungsgebühr wie folgt aus: Bei Rückfahrten 50%, für Abholungen zum Flughafen 100% des gültigen Fahrpreises. Dem Kunden bleibt jedoch vorbehalten, der Fa. AIRPORTEXPRESS KAISERSLAUTERN nachzuweisen, daß der tatsächliche Schaden gering ist.

§ 5 Gewährleistung Die Fa. AIRPORTEXPRESS KAISERSLAUTERN haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Vorbereitung der vereinbarten Fahrten, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistung. Soweit Versicherungsschutz im Rahmen der gesetzlichen Haftpflichtversicherung besteht, haftet die Fa. AIRPORTEXPRESS KAISERSLAUTERN dem Kunden gegenüber im Schadensfalle im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Soweit die Haftpflichtversicherung nicht eintrittspflichtig ist, beschränkt sich die Haftung der Fa. AIRPORTEXPRESS KAISERSLAUTERN der Höhe nach auf das Dreifache des vereinbarten Gesamtfahrpreises. Die Fa. AIRPORTEXPRESS KAISERSLAUTERN haftet im übrigen nur für grobes Verschulden. Sie haftet jedoch auch für eine einfache Fahrlässigkeit, wenn sie eine vertragswesentliche Pflicht ist, der für den Kunden eine besondere Bedeutung zukommt. Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Beanstandungen der Leistung unverzüglich schriftlich zur Kenntnis der Fa. AIRPORTEXPRESS KAISERSLAUTERN zu bringen, spätestens 14 Tage nach Beendigung der in Verbindung mit der Leistung getätigten Reise.

§ 6 Salvatorische Klausel Sollte eine der vorstehenden Klauseln unwirksam sein, so ändert dies nichts an der Wirksamkeit des Vertrages. An die Stelle unwirksamer Klauseln treten die gesetzlichen Vorschriften.

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